Brautmode LiebesKleid

Allgemeine Bedingungen beim Kauf eines Brautkleides oder sonstiger Ware bei Brautmode LiebesKleid GmbH (nachfolgend «LiebesKleid»), Bülach

Stand 1. Oktober 2020

1. Zahlung

Das Brautkleid bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Änderungskosten das Eigentum von LiebesKleid. Wenn das Kleid nicht sofort mitgenommen und bezahlt wird (bei Bestellungen), muss eine Anzahlung von mindestens 50% des Preises erfolgen. Der Rest kann bei Abholung bezahlt werden. Änderungen und alle ausstehenden Zahlungen müssen spätestens bei der Abholung beglichen werden.

 

2. Reklamationen

Mängelrügen können nach Abholung der Ware bei LiebesKleid nicht mehr anerkannt werden. Bitte prüfen Sie jedes Teil bevor Sie das Geschäft verlassen.

 

3. Änderungen

Im Kaufpreis der Kleider sind keine Änderungskosten enthalten. Die Änderungskosten sind zusätzlich zum Kleid bei Abholung zu begleichen.
LiebesKleid arbeitet mit professionellen externen Schneiderinnen zusammen, welche Ihre Änderungsarbeiten mit grösster Sorgfalt durchführen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der durchzuführenden Arbeiten, und LiebesKleid gibt diese ohne Aufschlag weiter.

 

4. Lagerung

Gerne bewahren wir das gekaufte Brautkleid für Sie bis zu Ihrem Abholtermin (max. 2 Monate) kostenlos bei uns im Haus auf.

 

5. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bülach.